Cyber-Resilienz & NIS-2

EU Data Act (Europäische Datenverordnung)

Einordnung & Normen: Verordnung (EU) 2023/2854, Cloud-Wechsel-Regulierung, Wegfall von Egress-Gebühren, Datenportabilität
Stand: Oktober 2026 · Themenfeld: Cyber-Resilienz & NIS-2
💡 Auf den Punkt gebracht:
EU-Verordnung, die den fairen Zugriff auf Maschinendaten regelt und Cloud-Anbieter zum Abbau von Wechselgebühren sowie zur Bereitstellung offener Schnittstellen verpflichtet.

Der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ist eine europäische Verordnung, die den Zugang zu und die wirtschaftliche Nutzung von Daten im europäischen Binnenmarkt neu ordnet. Neben dem Recht von Unternehmen, auf die Betriebsdaten ihrer vernetzten Maschinen und Fahrzeuge (IoT) zuzugreifen, enthält die Verordnung konkrete Vorgaben für Cloud- und SaaS-Anbieter zur Erleichterung des Anbieterwechsels (Cloud Switching).

Kernpunkt für die Unternehmens-IT: Cloud-Provider müssen vertragliche, technische und kaufmännische Hürden abbauen, die Kunden am Wechsel zu einem anderen Anbieter oder an der Rückführung ihrer Daten auf eigene Server hindern. Insbesondere werden Wechselentgelte und Datenausgangsgebühren (Egress Fees) beim Providerwechsel schrittweise vollständig abgeschafft.**

Welche Chancen der EU Data Act für Mittelstand und IT-Einkauf eröffnet

Bislang war der Umzug großer Datenbestände aus einer Public Cloud oft mit erheblichen Kosten verbunden: Während das Hochladen von Daten kostenlos war, berechneten viele Anbieter beim Abzug von mehreren Terabyte hohe Gebühren pro Gigabyte. Durch die Vorgaben des EU Data Act sinkt diese finanzielle Wechselhürde deutlich.

Zusätzlich verpflichtet die Verordnung Cloud-Dienste dazu, dokumentierte Schnittstellen und Exportformate bereitzustellen, innerhalb einer Übergangsfrist von maximal 30 Tagen aktiv beim Umzug mitzuwirken und technische Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Datenzugriffe aus Nicht-EU-Staaten vorzuhalten.**

Warum der Wegfall von Wechselgebühren allein noch keine technische Portabilität garantiert

Ein häufiger Irrtum in der Praxis ist die Annahme, dass mit dem Verbot von Egress-Gebühren jeder Cloud-Umzug automatisch auf Knopfdruck funktioniert. Wenn eine Anwendung tief in herstellerspezifische Cloud-Datenbanken oder proprietäre KI- und Automatisierungsdienste integriert wurde, lassen sich zwar die Rohdaten kostenlos herunterladen, die Anwendungslogik muss auf dem Zielsystem jedoch trotzdem neu aufgebaut werden.

Zudem sollten bestehende Mehrjahresverträge im Einkauf aktiv daraufhin geprüft werden, wie die neuen Kündigungs- und Übergangsregelungen vertraglich abgebildet sind.

3 Maßnahmen für Einkauf, Vertragsmanagement und Systemarchitektur

  • Cloud- und SaaS-Verträge um klare Export-Klauseln ergänzen: Vereinbaren Sie bei Neuabschlüssen und Vertragsverlängerungen verbindlich, in welchen offenen Standardformaten (z. B. SQL-Dump, CSV, JSON, S3-Export) sämtliche Nutz- und Metadaten gebührenfrei bereitgestellt werden.
  • Technische Austauschbarkeit bei neuen Projekten sicherstellen: Setzen Sie auf standardisierte Container- und Datenbanktechnologien (Kubernetes, PostgreSQL, OpenTofu), damit Sie die neuen Wechselmöglichkeiten ohne teure Neuprogrammierung nutzen können.
  • Maschinendaten im eigenen Produktionsbetrieb sichern: Prüfen Sie bei der Anschaffung neuer vernetzter Produktionsanlagen oder Gebäudetechnik bereits im Kaufvertrag den direkten, kostenfreien Zugriff auf alle anfallenden Sensordaten.
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**Verweise auf Gesetzestexte, Paragrafen (u. a. DSGVO, NIS-2, EU AI Act, DORA, GoBD, BetrVG) und Compliance-Normen dienen ausschließlich der unverbindlichen technischen Fachinformation für IT-Entscheider. Sie stellen keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar; für eine rechtsverbindliche Beurteilung Ihrer spezifischen Unternehmensorganisation konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsbeistand oder Datenschutzbeauftragten.

Mathias Diwo
Über den Autor

Mathias Diwo

Recherchiert, analysiert und schreibt auf TechNavigator.de über alltagstaugliche Wege zu digitaler Datenhoheit, IT-Architektur und Souveränität für Mittelstand, Geschäftsführung und IT-Leitungen.